Haftung für OrdinationsassistentInnen — was darf ich, was nicht?
In diesem Vortrag wird die Tätigkeit der Ordinationsassistenz genauer unter die Lupe genommen. Unter anderem werden folgende Fragen behandelt:
- Bei welchen Maßnahmen darf die Ordinationsassistenz von Gesetzes wegen gar nicht mitarbeiten?
- Was bedeutet nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht und wer wie hat diese Aufsicht zu erfolgen?
- Darf ein/e OrdinationsassistentIn eine Rotlichtlampe einschalten und ausrichten, EKG-Elektroden anbringen und die Ableitung kontrollieren, Rezepte ausstellen etc.?
- Was sind die Folgen, wenn ich als OrdinationsassistentIn bzw. die von mir angestellte OrdinationsassistentIn etwas tut, was ihr Berufsgesetz verbietet?
Hätten Sie´s gewusst? Falls nicht, buchen Sie Ihren Vortrag!