Haf­tung für Ordi­na­ti­ons­as­sis­ten­tIn­nen — was darf ich, was nicht?

In die­sem Vor­trag wird die Tätig­keit der Ordi­na­ti­ons­as­sis­tenz genau­er unter die Lupe genom­men. Unter ande­rem wer­den fol­gen­de Fra­gen behan­delt:

  • Bei wel­chen Maß­nah­men darf die Ordi­na­ti­ons­as­sis­tenz von Geset­zes wegen gar nicht mit­ar­bei­ten?
  • Was bedeu­tet nach ärzt­li­cher Anord­nung und unter Auf­sicht und wer  wie hat die­se Auf­sicht zu erfol­gen?
  • Darf ein/e Ordi­na­ti­ons­as­sis­ten­tIn eine Rot­licht­lam­pe ein­schal­ten und aus­rich­ten, EKG-Elek­tro­den anbrin­gen und die Ablei­tung kon­trol­lie­ren, Rezep­te aus­stel­len etc.?
  • Was sind die Fol­gen, wenn ich als Ordi­na­ti­ons­as­sis­ten­tIn bzw. die von mir ange­stell­te Ordi­na­ti­ons­as­sis­ten­tIn etwas tut, was ihr Berufs­ge­setz ver­bie­tet?

Hät­ten Sie´s gewusst? Falls nicht, buchen Sie Ihren Vor­trag!

STIBIS-LAW