Die Tätig­keit von Täto­wie­rern und die Haf­tung in die­sem Beruf war zuletzt sogar mehr­fach The­ma beim Obers­ten Gerichts­hof. Was dazu ent­schie­den wur­de, wird in die­sem Vor­trag behan­delt und die Tätig­keit des Täto­wie­rers von ihrer recht­li­chen Sei­te her genau­er unter die Lupe genom­men.

Ver­mit­telt wer­den essen­ti­el­le recht­li­che Grund­la­gen, die der Absi­che­rung vor Haf­tungs­an­sprü­chen von Kun­den die­nen:

Wie und wor­über muss ich mei­ne Kun­den auf­klä­ren, um eine Haf­tung (Scha­den­er­satz­for­de­rung) zu ver­mei­den?

Auf wel­che Details muss ich bei der Auf­klä­rung beson­ders ach­ten und was soll­te ich vor Ver­trags­schluss bedacht haben?

Was bedeu­tet zivil­recht­li­che und straf­recht­li­che Haf­tung — betrifft mich das über­haupt?

Was muss ich beden­ken, wenn ich Min­der­jäh­ri­ge täto­wie­re? Geht das über­haupt, benö­ti­ge ich die Zustim­mung bei­der Eltern — was ist, wenn einer zustimmt, der ande­re Eltern­teil aber hin­ter­her auf­taucht und mich ver­kla­gen will?

Wel­che Doku­men­te benö­tigt wer­den, um sich abzu­si­chern und wie man sich gegen Haf­tungs­an­sprü­che wehrt, erfah­ren Sie hier!

Hät­ten Sie´s gewusst? Falls nicht, buchen Sie Ihren Vor­trag!

STIBIS-LAW